Werkzeug

Fällt Ihr Erzeugnis unter die EUDR?

Die EUDR gilt für die Zolltarifnummern in Anhang I. Steht die Nummer, die Sie anmelden, auf der Liste, gilt die Verordnung. Steht sie nicht darauf, gilt sie nicht, auch wenn das Erzeugnis erkennbar einen der sieben relevanten Rohstoffe enthält.

Zolltarifnummer nachschlagen

Geben Sie eine Nummer oder eine Warenbezeichnung ein. Die ersten vier Ziffern entscheiden, ob eine Verarbeitung ein neues relevantes Erzeugnis entstehen lässt.

Anhang I in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102, seit dem 18. September 2026 in Kraft. Einträge mit dem Vermerk 30. Dezember 2027 stehen in Anhang I und gelten ab diesem Tag; gestrichene Einträge sind am 18. September 2026 aus Anhang I entfallen. Unabhängig von der Nummer nicht erfasst: Abfälle, gebrauchte Erzeugnisse und Second-hand-Erzeugnisse bei den betreffenden Einträgen, Einwegverpackungsmaterial, das ausschließlich zum Stützen, zum Schutz oder zum Tragen eines anderen Erzeugnisses verwendet und mit diesem angeboten wird, Muster von geringem Wert und Erzeugnisse, die bei Prüfungen, Analysen oder Versuchen verbraucht werden.

Konstata ist Compliance-Software und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Pflichten anhand der konsolidierten Fassung auf EUR-Lex.