EUDR in Deutschland: die BLE, Sanktionen und wie kontrolliert wird

Deutschland ist der größte Markt für EUDR-relevante Erzeugnisse in der Union. Die Durchsetzung läuft über die BLE, und deutsche Marktteilnehmer stehen vor dem 30. Dezember 2026 wie alle anderen, allerdings mit einer Aufsichtsbehörde, die diese Aufgabe schon kennt.

Stand 2. August 2026, 6 Min. Lesezeit

Zuständige Behörde

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Die für die EUDR benannte zuständige Behörde in Deutschland. Sie führt die Rolle fort, die sie schon unter der EU-Holzhandelsverordnung und dem Holzhandels-Sicherungsgesetz hatte: Unterstützung bei der Registrierung, Entgegennahme begründeter Bedenken, Kontrollen bei Marktteilnehmern und Händlern sowie Abstimmung mit dem Zoll an der Grenze.

Was in Deutschland anders ist

  • Kontinuität aus der Holzhandelsverordnung. Die BLE beaufsichtigte die Sorgfaltspflicht für Holz bereits nach dem Holzhandels-Sicherungsgesetz. Wer als Holzunternehmen eine Kontrollhistorie hat, sollte damit rechnen, dass sie fortwirkt.
  • Breite der Betroffenheit. Die deutsche Wirtschaft ist ungewöhnlich breit erfasst: Kaffeeröstung und -handel, Kakaoverarbeitung, Möbel- und Plattenindustrie, Druck und Verlag, Kautschuk für die Automobilindustrie und Soja als Futtermittel.
  • Die heimische Forstwirtschaft ist erfasst. In Deutschland eingeschlagenes Holz fällt darunter. Deutschland ist als Land mit geringem Risiko eingestuft, was in der Regel zur vereinfachten Sorgfaltspflicht führt, die vollständigen Informationen nach Artikel 9 einschließlich der Geolokalisierung aber weiterhin verlangt.
  • Anbindung des Zolls. Der deutsche Zoll ist an das Informationssystem angebunden. Eine Sendung ohne gültige Referenznummer wird nicht überlassen, und Liegegeld in Hamburg oder Bremerhaven ist meist die schnellere und teurere Sanktion als jedes Bußgeld.

Prüfen Sie den aktuellen nationalen Sanktionsrahmen. Deutschland setzt die Untergrenzen der Union im nationalen Recht um, und die Einzelheiten, also Bußgeldrahmen, zuständige Stellen und Ordnungswidrigkeitentatbestände, haben sich parallel zu den Verschiebungen weiterentwickelt. Prüfen Sie den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Bewertung, nicht den einer älteren Zusammenfassung.

Fristen für deutsche Unternehmen

Dieselben wie überall in der Union: 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2027 für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Deutschland hat keine nationale Ausnahme und keinen eigenen Übergang.

Was deutsche Marktteilnehmer jetzt tun sollten

  1. Früh im Informationssystem registrieren. Deutsche Unternehmen berichten durchgehend, dass EU-Login und Registrierung als Wirtschaftsbeteiligter länger dauern als erwartet, besonders wenn Berechtigungen zwischen Konzerneinheiten wandern müssen.
  2. Den Anwendungsbereich nach Mai 2026 erneut prüfen. Das Vereinfachungspaket hat löslichen Kaffee und weitere Palmölderivate hinzugefügt. Deutsche Hersteller von löslichem Kaffee sind damit neu erfasst.
  3. Die Aufteilung zwischen Marktteilnehmer und Händler im Konzern klären. Deutsche Konzernstrukturen legen Einfuhr, Verarbeitung und Vertrieb häufig in getrennte Gesellschaften, woraus für dieselbe physische Ware unterschiedliche Rollen folgen.
  4. Mit der Erhebung der Grundstücksdaten bei den größten Herkünften beginnen. Das ist die Bedingung, die darüber entscheidet, ob der Dezember erreicht wird.
  5. Den Veröffentlichungen der BLE unmittelbar folgen. Wo die BLE deutschsprachige Auslegung veröffentlicht, ist das der Maßstab, den eine prüfende Stelle anlegt.

Häufige Fragen aus Deutschland

FrageAntwort
Gilt die EUDR für deutsches Holz aus dem Inland?Ja. Die Einstufung als Land mit geringem Risiko reduziert den Aufwand auf das Einholen von Informationen, die Geolokalisierung bleibt erforderlich.
Reicht ein PEFC- oder FSC-Zertifikat?Nein. Eine Zertifizierung kann Nachweise für die Risikobewertung liefern, sie erfüllt weder die Anforderung an die Geolokalisierung noch überträgt sie Verantwortung.
Wird die Frist noch einmal verschoben?Nein. Die Kommission hat erklärt, den Text nicht erneut zu öffnen.
Braucht eine Rösterei eine eigene Erklärung?In der Regel keine neue. Das Rösten bleibt in der Position 0901, sodass sich die Rösterei auf die vorgelagerte Erklärung stützen kann. Die Herstellung von Extrakten wechselt in die Position 2101 und begründet eine eigene Erklärung.

Rechtsgrundlage

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